Allgemeine Information, Termine

Diese Schulung bzw. Ausbildung beinhaltet einen theoretischen sowie einen praktischen Teil und findet an 2 Tagen statt; der theoretische Teil meistens an einem Samstag. Bei Firmenkunden kann der praktische Teil selbstverständlich in der jeweiligen Firma auf vorhandenen Geräten durchgeführt werden.

Außer das Mindestalter von 18 Jahren und die geistig und körperliche Eignung sind keine Vorkenntnisse erforderlich; jedoch von Vorteil.

 

Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich einfach; wir freuen uns, Sie bei der nächsten Schulung begrüßen zu dürfen. Auch für weitere Informationen sind wir gerne ansprechbar.

 

 

Gabelstapler "Führerschein" - Ausbildung - WARUM?

 

Da von einem Flurförderzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand, sprichwörtlich "Gabelstapler", ein erhebliches Gefährdungspotential ausgeht, müssen Personen, die ein solches Gerät fahren möchten, ausgebildet und beauftragt sein.

Gem. berufsgenossenschaftlicher Vorschrift, DGUV Vorschrift 68 (vorm. BGV D27), dürfen dieses nur Personen sein, die folgende Bedingungen erfüllen. Sie müssen:

 

  • mind. 18 Jahre alt sein
  • geistig und körperlich geeignet sein (siehe Checkliste im Download-Bereich)
  • theoretisch und praktisch ausgebildet sein
  • eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben
  • vom Unternehmer mit der Führung der jeweiligen Geräte beauftragt sein

 

Die Vorteile bei Privatpersonen:

 

1.) Absicherung im Schadensfall

2.) Erwerb von weitereren Fachkenntnissen

3.) Erhöhte Chancen auf dem Arbeitsmarkt

 

bei gewerblichen Kunden:

 

1.) Absicherung im Schadensfall

2.) Sensibilisierung der Fahrer beim Umgang mit Flurförderzeugen; dadurch weniger Schäden

3.) Minimierung der Unfallgefahr und somit Unfallvermeidung

4.) Steigerung der Produktivität durch ausgebildete Mitarbeiter

 

Die Ausbildung zur Erlangung des sog. Gabelstaplerscheines ist in den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, DGUV Grundsatz 308-001 (vorm. BGG925) geregelt und beschrieben.

Auch Ausbilder, die Gabelstapler-Kurse anbieten und Gabelstapler "Scheine" ausstellen, müssen dazu berechtigt und selber ausgebildet sein. Dieses wird üblicherweise durch ein Zertifikat von einer anerkannten Stelle, z.B. BG, TÜV, Dekra oder ähnlichen Institutionen bestätigt bzw. bescheinigt. Dieses Nachweis sollte jeder verlangen denn es gibt auch "schwarze Schafe", die unberechtigt Fahrausweise ausstellen. Dieses kann u.U. erheblich Konsequenzen, auch für Auszubildende, nach sich ziehen.

Kosten:

Die Ausbildung kostet pro Person 149,-EUR zzgl. ges. MwSt

Mit Firmenkunden können jedoch besondere Konditionen vereinbart werden.

 

Nächste Schulungstermine:

in Planung

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Maschinen- & Gerätehandel / Technische Schulungen

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© Maschinen- & Gerätehandel / Technische Schulungen / letzte Aktualisierung: 30.07.2024