Prüfung PSAgA

NEU ab März 2022: Wiederkehrende Prüfung gem. BetrSichV und DGUV Vorgaben

gem. BetrSichV und DGUV R 112-198 muss PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz wie z.B. Personen-Auffanggurte, Verbindungsmittel etc. im gewerblichen Einsatz regelmäßig, mind. 1x jährlich, durch eine befähigte Person geprüft werden.

Gerne führen wir diese Unternehmerpflicht als Dienstleistung durch inkl. Dokumentation, Bestandsführung u.ä.

Sprechen Sie uns einfach an; wir freuen uns mit Ihnen in Kontakt treten zu dürfen.

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Maschinen- & Gerätehandel / Technische Schulungen

Büscher
Kleine Holz 3
32351 Stemwede-Westrup

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Fax: 05773/9919452

mobil: 016090264952

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© Maschinen- & Gerätehandel / Technische Schulungen / letzte Aktualisierung: 17.03.2024