NEU ab März 2022: Wiederkehrende Prüfung gem. BetrSichV und DGUV Vorgaben
gem. BetrSichV und DGUV R 112-198 muss PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz wie z.B. Personen-Auffanggurte, Verbindungsmittel etc. im gewerblichen Einsatz regelmäßig, mind. 1x jährlich, durch eine befähigte Person geprüft werden.
Gerne führen wir diese Unternehmerpflicht als Dienstleistung durch inkl. Dokumentation, Bestandsführung u.ä.
Sprechen Sie uns einfach an; wir freuen uns mit Ihnen in Kontakt treten zu dürfen.