Allgemeine Information

Sicherer Umgang mit mobilen Hubarbeitsbühnen

 

Warum Ausbildung?

 

„Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ gem. DGUV Grundsatz 308-008 (vorm. BGG/GUV-G 966)

Personen die eine mobile Arbeitsbühne fahren oder Bedienen wollen/sollen müssen dazu berechtigt sein bzw. eine Ausbildung absolviert haben. Ohne eine solche Ausbildung besteht ein hohes Unfallrisiko und man ist im Schadenfall nicht abgesichert. Des Weiteren ist eine jährlich zu wiederholende Unterweisung zu absolvieren.

 

 

Im Regelwerk der BG (DGUV) heißt es:

Unternehmer dürfen mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen Personen nur beauftragen, die:

 

- mind. 18 Jahre alt sind

- in der Bedienung von   Hubarbeitsbühnen unterwiesen sind

- ihre Befähigung nachgewiesen haben (Theoretische und Praktische Prüfung)

- körperlich- und geistig geeignet sind

- Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge haben

- die Eigenschaft haben, zuverlässig und umsichtig bzw. verantwortungsbewusst zu handeln

 

Die Befähigung zum Führer von Hubarbeitsbühnen wird üblicherweise mit einem Fahrausweis bescheinigt.

Die Beauftragung muß schriftlich erfolgen und es ist eine jährlich zu wiederholende Unterweisung zu absolvieren.

Die Basisausbildung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil, endet mit einer Abschlussprüfung und dauert 1 Tag.

Kosten:

Die Ausbildung kostet pro Person 149,-EUR zzgl. ges. MwSt

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© Maschinen- & Gerätehandel / Technische Schulungen / letzte Aktualisierung: 02.04.2024