nach neuester FEM 4.004 Bestimmung (FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION)
Alle kraftbetriebenen Flurförderzeuge, deren Anbaugeräte und Zusatzeinrichtungen sind gemäß BGV D27 § 37 regelmäßig, jedoch mind. Einmal JÄHRLICH, durch eine sachkundig befähigte Person auf sicherheitstechnische Mängel hin zu überprüfen. Als Nachweis muss diese Prüfung in einem Prüfbuch dokumentiert werden.
Je nach Sachkenntnis bzw. Art des Flurförderzeuges führen wir die Prüfung gem. FEM4.004 durch und zeigen Ihnen ggf. sicherheitstechnische Mängel auf.
Gerne biete ich Ihnen dann entsprechende Ersatzteile an und installieren diese selbstverständlich.
Sprechen Sie uns einfach an.